Barrierefreiheit

Die Stadt Kuppenheim ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://kuppenheim.ratsinfomanagement.net

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    • Dialog-Fenster:
      Inhalte von Dialog-Fenstern (aufpoppende Layer mit Erklärungen oder Einstellmöglichkeiten) sind aktuell nicht in allen Browsern barrierefrei bedienbar. Firefox (macOS) und Safari (macOS) verlieren bei der Bedienung mittels Tab-Taste den Focus.
    • Text-Formatierung für Textfelder:
      Bei Textfeldern mit der Möglichkeit Text zu formatieren, ist das Bedienfeld zur Text-Formatierung per Tastatur nicht bedienbar (Bsp.: Meine Daten > Einstellungen). Ausnahme bildet die Bedienung über den Screenreader NVDA.
    • Applikationen:
      Detailansichten von Applikationen (bspw.: Gruppen oder TOPs), bei denen durch die Auswahl des Benutzers der Cursor-Fokus auf eine spezifische Detailansicht verschoben wird, werden nicht fokussiert und sind somit nicht intuitiv bedienbar.
    • PDF-Dateien:
      PDF-Dateien sind aktuell nicht oder nur teilweise barrierefrei.

  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 03.06.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse stadt@kuppenheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Kuppenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Stadt Kuppenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Stephanie Aeffner
    Landes-Behindertenbeauftragte
    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

    Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Behindertenbeauftragter im Landkreis Rastatt:
    https://www.landkreis-rastatt.de/Startseite/landratsamt/behindertenbeauftragte.html
    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.